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Wie geht es weiter nach Corona

In Anbetracht der aktuellen Situation betrachte ich diesen Artikel nur als Momentaufnahme. Alles Geschriebene kann morgen schon wieder anders sein. Ich werde versuchen, diesen Artikel auf dem aktuellen Stand zu halten, dennoch kann es sein, dass nächste Woche hier ganz andere Sachen stehen.

Ab dem 17.05.2021 dürfen Gastgeber in Schleswig-Holstein wieder Gäste empfangen. So sehr wir uns darüber freuen, so sehr überrascht uns diese kurzfristige Entscheidung. Daher haben wir uns entschieden, unsere Türen erst wieder zum 01.07.2021 zu öffnen. Das gibt uns die Zeit, Haus und Hof „klar Schiff zu machen“.

Aktuell sind wir verpflichtet, folgende Regeln auf jede Vermietung anzuwenden:

Unsere Gäste sind verpflichtet, vor Anreise einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Allergen-Tests dürfen maximal 24 Stunden alt, PCR-Tests maximal 48 Stunden alt sein. Um das umzusetzen, werden wir den Code für den Schlüsseltresor erst versenden, wenn wir die benötigten Tests vorliegen haben.

Spätestens nach jeweils weiteren 72 Stunden ihres Aufenthaltes müssen sie einen neuen Corona-Test durchführen und das Ergebnis ihrem Gastgeber vorlegen. Da wir leider nicht vor Ort sind, besteht leider nicht die Möglichkeit, dass sie sich unter unserer Aufsicht selber testen können.

Nach aktuellem Stand befreit weder eine vollständige Corona-Impfung von eine bescheinigte durchgestandene Corona-Erkrankung von der Testpflicht.

Darüber hinaus dürfen Restaurant wieder öffnen. Im Außenbereich ohne Tests, im Innenbereich entweder mit einem aktuellen Test oder einer vollständigen Impfung (letzte Impfung mind. zwei Wochen alt) mit einem entsprechenden Nachweis. Viele Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind noch nicht in vollem Umfang wieder nutzbar. Bitte informieren sie sich direkt bei den Anbietern oder auch über die Tourist Info Eutin.

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